Tierbetreuung als Gewerbe: Anmeldung, Steuern, Haftpflicht

Ein Nebenverdienst als Hundesitter klingt unkompliziert: Man liebt Tiere, hat Zeit, und die Nachbarin fragt, ob man ihren Labrador übers Wochenende nehmen kann. Dann kommen weitere Anfragen, irgendwann läuft das Ganze regelmäßig. Spätestens an diesem Punkt stellt sich die Frage, ob das noch ein privates Gefälligkeitsverhältnis ist oder bereits ein Gewerbe. Die Antwort fällt in den allermeisten Fällen eindeutig aus: Wer Tiere gegen Entgelt betreut, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Wann wird aus Tiersitting ein Gewerbe?

Das deutsche Gewerberecht kennt keine Bagatellgrenze nach dem Motto „bis 500 Euro im Jahr bleibt es privat“. Entscheidend ist die Absicht, dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Wer also regelmäßig Hunde betreut, Katzen in der eigenen Wohnung aufnimmt oder Tierhaltern täglich Gassiservice anbietet, ist gewerblich tätig. Das gilt auch dann, wenn man nebenberuflich arbeitet und einen Hauptjob hat.

Lediglich gelegentliche Gefälligkeiten ohne wirtschaftliche Regelmäßigkeit fallen heraus. Ein einmaliger Urlaubsdienst für die befreundete Familie gegen eine kleine Aufwandsentschädigung bewegt sich noch im privaten Bereich. Sobald man aber auf Plattformen inseriert, Flyer verteilt oder Stammkunden hat, ist die Grenze überschritten.

Gewerbeanmeldung: Wo, wie und was kostet das?

Die Gewerbeanmeldung läuft über das Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt. In vielen Kommunen ist das inzwischen auch online möglich. Die Gebühr liegt je nach Standort zwischen 15 und 65 Euro. Angegeben wird als Tätigkeit zum Beispiel „Tierbetreuung und Tierpflege“ oder „gewerbsmäßige Tierhaltung und Tierbetreuung“. Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt automatisch informiert und schickt dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wer plant, die Tiere auch in eigenen Räumen zu halten, also etwa eine Tierhotel-ähnliche Betreuung anzubieten, muss zusätzlich prüfen, ob eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich ist. Paragraph 11 TierSchG regelt, wer einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Das betrifft unter anderem Personen, die gewerbsmäßig Wirbeltiere außer landwirtschaftlicher Nutztiere halten oder mit ihnen handeln. Das zuständige Veterinäramt prüft dann Haltungsbedingungen, Sachkunde und Räumlichkeiten.

Steuern: Was auf Gründer zukommt

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt die Steuerpflicht. Wer im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz macht und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Für viele Einzelpersonen in der Tierbetreuung ist das der einfachste Einstieg.

Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an, also auf Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben. Absetzbar sind zum Beispiel Fachliteratur über Tierpflege, Berufshaftpflichtprämien, anteilige Fahrtkosten für Hausbesuche, Arbeitskleidung mit konkretem Berufsbezug und Fortbildungskosten. Eine Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro an, dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmen. Wer sich noch in der Orientierungsphase befindet, findet gut aufbereitete Grundlagenartikel zu solchen Fragen beim Existenzgründer-Magazin, das viele Themen rund um den Start in die Selbstständigkeit abdeckt.

Haftpflicht: Ohne Versicherung kann es teuer werden

Das ist der Bereich, den viele unterschätzen. Wer ein fremdes Tier betreut, haftet für Schäden, die dieses Tier verursacht. Ein Hund, der während des Gassigehens einen anderen Hund beißt oder einen Radfahrer zu Fall bringt, kann Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe auslösen. Ohne passende Versicherung sitzt man auf diesen Kosten.

Die private Haftpflichtversicherung deckt gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht ab. Notwendig ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, die explizit die Betreuung fremder Tiere einschließt. Manche Versicherer bieten spezialisierte Tarife für Hundesitter und Tierpfleger an. Wichtig beim Vergleich: Deckungssumme (mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden empfohlen), Mitversicherung von Schlüsselverlust und Obhutschäden.

Wer Tiere im eigenen Zuhause aufnimmt, sollte außerdem prüfen, ob die Hausratversicherung Schäden abdeckt, die ein Gasttier in der Wohnung anrichtet. In vielen Tarifen sind das explizite Ausschlüsse.

Buchführung und Nachweise

Als Kleingewerbe reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese muss dem Finanzamt jährlich eingereicht werden, entweder über ELSTER oder über einen Steuerberater. Grundsätzlich gilt: Alle Einnahmen und Ausgaben belegen, Quittungen aufbewahren, Fahrtenbuch führen, wenn Fahrten steuerlich geltend gemacht werden sollen.

Wer Angestellte beschäftigt, zum Beispiel eine zweite Person für Engpässe, muss diese bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Selbst Minijobber fallen unter die Meldepflicht über die Minijobzentrale. Informationen dazu finden sich direkt bei der zuständigen Bundesbehörde für Finanzfragen oder über das Finanzamt vor Ort.

Was in der Praxis oft schiefläuft

Thomas Krämer, der seit Jahren als freiberuflicher Tierpfleger und Hundetrainer arbeitet, beschreibt das häufigste Problem so: „Die meisten fangen an, ohne sich über die Versicherung Gedanken zu machen. Erst wenn etwas passiert, merken sie, dass ihre private Haftpflicht nicht greift.“ Dr. Julia Berger, Tierärztin und gelegentliche Autorin auf tierberichte.de, ergänzt aus ihrer Beratungspraxis: „Ich sehe regelmäßig Fälle, in denen Tierhalter Haftungsansprüche an die Betreuer stellen. Ohne Gewerbeversicherung ist das ein ernstes finanzielles Risiko.“

Beide empfehlen die folgende Reihenfolge für den Einstieg:

  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  • Prüfung, ob eine Erlaubnis nach Paragraph 11 TierSchG erforderlich ist
  • Abschluss einer Betriebshaftpflicht noch vor der ersten bezahlten Betreuung
  • Registrierung beim Finanzamt und Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung
  • Einfaches Buchhaltungssystem aufsetzen, auch eine Tabellenkalkulation reicht anfangs

Der formale Aufwand ist überschaubar. Ein Nachmittag reicht, um die wichtigsten Schritte zu erledigen. Was danach zählt, ist die laufende Sorgfalt: Belege sammeln, Verträge mit Tierhaltern schriftlich festhalten und im Schadensfall wissen, an wen man sich wenden muss.